Der Carbon Border Adjustment Mechanism der EU (Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung 2025/2083) belegt die Einfuhr emissionsintensiver Waren aus Drittländern mit einem CO₂-Grenzausgleich, unter anderem Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Für Importeure ergeben sich daraus vier Fragen: Ist eine Einfuhr betroffen? Wie viel Masse wurde eingeführt? Wie viel CO₂ steckt in der Ware? Wie viele Zertifikate sind zu halten und abzugeben?
CRQM beantwortet diese Fragen aus den laufenden Geschäftsdaten. Die CBAM-Pflicht wird über den KN-Code am Artikel bestimmt, der Ursprung wird an jeder Wareneingangsposition bestätigt, Zoll-Einfuhranmeldungen werden eingelesen und den Wareneingängen zugeordnet. Der Mengenzähler je Anmelder und Kalenderjahr überwacht die 50-Tonnen-Schwelle, Emissionswerte werden mit Prüfnachweis geführt und Zertifikate in einem fortlaufenden Journal verbucht.
Jeder Wert trägt seine Herkunft, jede fehlende Angabe ist eine sichtbare Lücke. Im Zweifel rechnet das System zulasten des Einführers, nie zu niedrig. Maske, Berichte, CSV und PDF zeigen dieselbe serverseitige Bewertung.